Sonderkündigung ganzjährig möglich

Das Sonderkündigungsrecht für den KFZ Versicherungen Wechsel besteht nur, wenn gewisse Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Dafür muss nicht auf die jährliche Hauptfälligkeit gewartet, sondern es kann ganzjährig gekündigt werden.

Die Chance zu einer Sonderkündigung bietet sich Ihnen zum Beispiel immer dann, wenn die KFZ Versicherung einen Schaden reguliert hat. Das bedeutet im Übrigen nicht nur, dass die Assekuranz einen Schadenersatz zahlt. Auch wenn Schadenersatzansprüche abgewehrt werden, gilt der Schaden als von der KFZ Versicherung reguliert.

Sollten Ihre Prämien angehoben werden, ohne dass die Leistung der KFZ Versicherung entsprechend erhöht wird, haben Sie ebenfalls das Recht binnen vier Wochen eine Sonderkündigung zu erwirken. Beispiele hierfür sind etwa Neueinordnungen von Seiten der Versicherung im Bereich der Typklasse oder Regionalklasse.

Sollten Sie ein Fahrzeug abmelden, erfolgt die Sonderkündigung automatisch durch die Zulassungsstelle. Trotzdem ist es ratsam, die KFZ Versicherung über die neuen Umstände zu informieren.